Vorsorgeuntersuchungen

U2: 3.-10. Lebenstag

Kurz nach der Geburt erfolgt eine Basisuntersuchung. Wir untersuchen Gewicht und Größe, Motorik und Organe wie Herz, Lunge, Bauch und Haut des Neugeborenen. Zudem erfolgt ein Stoffwechsel-Screening im Blut und sowie bei entsprechender Familienanamnese eine Ultraschall-Untersuchung der Hüfte.

U3: 4.-5. Lebenswoche

In der vierten bis sechsten Woche interessieren wir uns besonders für Gewichtszunahme, Kopf- und Längenwachstum, Motorik und Reflexe. Es erfolgt erneut ein Hüftultraschall. Wir fragen nach dem Trinkverhalten und den Schlafgewohnheiten, denn dies lässt einige Rückschlüsse auf das Befinden des Babys zu.

U4: 3. - 4. Lebensmonat

Bei dieser Untersuchung testen wir vor allem die Koordination der Bewegungen, kontrollieren Hüftgelenke, Nervensystem sowie Hör- und Sehvermögen. Zudem kann nach den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) nun mit den ersten Impfungen begonnen werden.

U5: 5.-7. Lebensmonat

Nun stehen die Sinne und die Kommunikationsfähigkeit im Vordergrund. Wir schauen uns die Reaktionsfähigkeit des Kindes, seine Motorik und Wahrnehmung des Umfelds an. Das heißt: Greift der Säugling nach Gegenständen und hat er Interesse an anderen Menschen? Zudem messen wir erneut Körpergröße, Gewicht und Kopfumfang.

U6: 10.-12. Lebensmonat

Hier schauen wir uns die sprachliche Entwicklung, die Grob- und Feinmotorik, die Hand- und Augenkoordination sowie die soziale und emotionale Entwicklung an. Nun fragen wir auch nach dem sogenannten "Fremdeln" – also, ob das Kind Angst vor Fremden hat. Dieses Phänomen verschwindet wieder, wenn das Kind neugieriger wird und seine Scheu anderen gegenüber verliert. Es werden ebenfalls Fragen nach dem Ess- und Schlafverhalten gestellt.

U7: 21.-24. Lebensmonat

Besonders Augenmerk legen wir auf den Bewegungsapparat, die Wirbelsäule sowie eventuelle Fehlstellungen und Haltungsfehler bei Füßen und Beinen. Sozialverhalten, Sauberkeitsentwicklung, Hören, Sehen sowie Sprachentwicklung spielen ebenso eine Rolle.

U7a: 34.-36. Lebensmonat

Bei dieser Vorsorgeuntersuchung liegt die Sprachentwicklung des Kindes im Vordergrund. Wir prüfen Organe und machen Hör- sowie Sehtests und ermitteln Gewicht sowie Körpergröße. Zudem wird geschaut, ob das Kind soziales Verhalten zeigt.

U8: 46.-48. Lebensmonat

Teil der Tests ist die Untersuchung der körperlichen Geschicklichkeit – zum Beispiel das Stehen auf einem Bein (Grobmotorik und Gleichgewicht) und das Malen von einfachen Formen (Feinmotorik). Wir testen auch ausführlich das Seh- und Hörvermögen, die Sprachentwicklung, das soziale Verhalten, den Grad der Selbstständigkeit und auf die Kontaktfähigkeit des Kindes.

U9: 60.-64. Lebensmonat

Dies ist die letzte Untersuchung vor der Einschulung. Das ist ein wichtiger Schritt im Leben, deshalb schauen wir uns in aller Ruhe alles noch einmal genau an und beurteilen die gesamte körperliche, motorische, geistige und soziale Entwicklung des Kindes, erneut erfolgen standardisierte Hör-, Seh-, Farb- und Sprachtests. In diesem Alter hat sich Ihr Kind im Übrigen auch schon auf eine Körperseite als Rechts- oder Linkshänder festgelegt. Es lässt sich eine erste Einschätzung abgeben, wann das Kind schulreif ist.

U10: 7.-8. Lebensjahr (keine Pflichtuntersuchung)

Bei Schulkindern im Alter von sieben bis acht Jahren schauen wir sehr genau hin. Kurzum: Wir machen eine umfangreiche Prüfung von Kopf bis Fuß – also der Organfunktionen, des Seh- und Hörvermögens, der grob- und feinmotorische Entwicklung, der Körperhaltung, der geistigen, seelischen und sozialen Entwicklung. Gerade bei der U10 zeigen sich Entwicklungsstörungen wie zum Beispiel eine Lese-Rechtschreib-/Rechenschwäche sowie Aufmerksamkeits- oder Konzentrationsstörungen, welche früh erkannt gut zu behandeln sind.

U11: 9.-10. Lebensjahr (keine Pflichtuntersuchung)

Bei der zweiten Grundschuluntersuchung checken wir den körperlichen und geistigen Gesundheitszustand anhand von Größe und Gewicht, prüfen Harn und Impfstatus, untersuchen den Zustand der Organe, das Skelettsystem und die Sinnesfunktionen. Immer wieder zeigen sich in diesem Alter auch Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Dazu zählen auch gesundheitsschädliches Medien- und Konsumverhalten. Auch erste Zeichen einer Suchtentwicklung sowie psychosomatische Störungen wie Kopf- und Bauchschmerzen, Ängste und Schlafstörungen wollen wir erkennen und behandeln.

J1: 12.-14. Lebensjahr (keine Pflichtuntersuchung)

Bei der ersten Jugendgesundheits-Untersuchung steht die Entwicklung des Körpers im Vordergrund. Gerade bei Mädchen startet die Pubertät immer früher. Daher sprechen wir die körperliche, soziale und die schulische Entwicklung durch und informieren über Suchtgefahren. Wir interessieren uns auch für die Wirbelsäule, Füße und Beine, um eventuelle Fehlstellungen zu erkennen und handeln zu können.

J2: 15.-17. Lebensjahr (keine Pflichtuntersuchung)

Die sogenannte zweite Jugendgesundheits-Untersuchung soll einerseits zeigen, ob die Pubertätsentwicklung normal verläuft, andererseits auch die die seelische Situation des Jugendlichen beleuchten. Wir führen internistische und orthopädische Untersuchungen durch, um Störungen der Schilddrüsenfunktion, der Gewichtsentwicklung oder auch Haltungsprobleme zu erkennen. Zudem prüfen wir Verhaltens- und Sozialisationsstörungen und klären Fragen der Sexualität.